Über unsere Arbeit

Informationen was wir tun und wo wir mitwirken

Der Kita-Kreiselternbeirat des Landkreises Oder-Spree in Zahlen

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Kindertagesstätten
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Plegestellen und Tagemütter
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Kinder in Einrichtungen

Aufgaben / Zielsetzung

  1. Der KEB LOS stellt neben anderen Formen der Elternbeteiligung ein demokratisches Gremium dar, in dem die gemeinsame Verantwortung für die Gestaltung der frühkindlichen Entwicklungs- und Bildungsphasen der Kinder ihren Ausdruck findet.
  2. Der KEB LOS arbeitet für eine aktive, aufgeklärte, informierte und vernetzte Elternschaft in den Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege im Landkreis Oder-Spree und im Bundesland Brandenburg.
  3. Der KEB LOS vertritt die Interessen aller im Landkreis Oder-Spree in der Tagesbetreuung betreuter Kinder, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen von Kindern mit besonderem Förderbedarf, von Kindern mit Behinderungen, von Kindern mit Migrationshintergrund, von Kindern von Alleinerziehenden sowie benachteiligten oder hochbegabten Kindern und allen Sorgeberechtigten gegenüber den Trägern der Jugendhilfe, der Verwaltungen und auf politischer Ebene und verfolgt dabei folgende Aufgaben:
    • die stetige Verbesserung der pädagogischen, personellen, finanziellen, räumlichen und ernährungsphysiologischen Situationen in den Einrichtungen,
    • bei wesentlichen Fragen in Bezug auf die Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege mitzuwirken,
    • die Sicherstellung einer angemessenen und rechtskonformen Finanzierung der Kindertagesbetreuung,
    • die Förderung und Unterstützung einer transparenten Vergabe von Plätzen in der Kindertagesbetreuung,
    • die Förderung der Kommunikation, des Austauschs, die Weitergabe von Erfahrungen und der Zusammenarbeit zwischen den Tageseinrichtungen zuständigen Organen und Fachbereichen des Landkreises Oder-Spree, den Trägern der Einrichtungen, den Elternvertretungen in den Kindertagesstätten-Ausschüssen nach §7 Abs.1 KitaG, den Sorgeberechtigten und den sonstigen Beteiligten,
    • die Förderung einer vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit mit allen örtlichen Elternbeiräten und allen anderen mit der Kinderbetreuung beteiligten Personen im Land Brandenburg und innerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
    • die Arbeit der Landeselternvertretungen und der Bundeselternvertretungen für Kindertagesstätten und Kindertagespflege bzw. aller entsprechenden Gremien der Bundesländer zu unterstützen,
    • die Sorgeberechtigten der Kinder in den Kindertagesstätten und Kindertagespflege gegenüber politischen Gremien zu vertreten.
  4. Der KEB LOS soll von dem örtlichen und von dem überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in allen wesentlichen, die Kindertagesbetreuung betreffenden Fragen gehört werden.
    Nach dem Ersten Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (AGKJHG) ist unser örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe der Landkreis Oder-Spree und unser überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe das Land Brandenburg.

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